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Zeitlicher Ablauf des Planfeststellungsverfahrens

19.05.2015Einreichung der Planfeststellungsunterlagen bei der Planfeststellungsbehörde, der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, Standort Würzburg
18.06. - 18.07.2015Öffentliche Auslegung der Planunterlagen in den betroffenen Gemeinden
18.06. - 31.07.2015Einwendungsfrist: Alle Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, können in diesem Zeitraum Einwendungen erheben. Ergänzend werden Stellungnahmen von Behörden und anerkannten Naturschutzverbänden eingeholt.
31.07. - 30.11.2015Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen durch die Planfeststellungsbehörde
01.12. - 10.12.2015Erörterung der eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen mit Bürgern, Behörden, Verbänden und dem Antragsteller
23.08. - 22.09.2017Öffentliche Auslegung der geänderten Planunterlagen
23.08. - 23.10.2017Einwendefrist: Alle Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, können in diesem Zeitraum Einwendungen gegen die Planänderungen und -ergänzungen erheben.
05.12.2018Erlass des Planfeststellungsbeschlusses durch die Planfeststellungsbehörde