Zeitlicher Ablauf des Planfeststellungsverfahrens
19.05.2015 | Einreichung der Planfeststellungsunterlagen bei der Planfeststellungsbehörde, der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, Standort Würzburg |
18.06. - 18.07.2015 | Öffentliche Auslegung der Planunterlagen in den betroffenen Gemeinden |
18.06. - 31.07.2015 | Einwendungsfrist: Alle Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, können in diesem Zeitraum Einwendungen erheben. Ergänzend werden Stellungnahmen von Behörden und anerkannten Naturschutzverbänden eingeholt. |
31.07. - 30.11.2015 | Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen durch die Planfeststellungsbehörde |
01.12. - 10.12.2015 | Erörterung der eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen mit Bürgern, Behörden, Verbänden und dem Antragsteller |
23.08. - 22.09.2017 | Öffentliche Auslegung der geänderten Planunterlagen |
23.08. - 23.10.2017 | Einwendefrist: Alle Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, können in diesem Zeitraum Einwendungen gegen die Planänderungen und -ergänzungen erheben. |
05.12.2018 | Erlass des Planfeststellungsbeschlusses durch die Planfeststellungsbehörde |