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Wo wird geplant?

Die neue Schleuse wird am östlichen Kanal-Ufer in unmittelbarer Nähe zur alten errichtet. Die Sparbecken werden im Osten der neuen Schleusenkammer angeordnet. Der Abstand zwischen bestehender und neuer Schleuse beträgt 45 m, von den Schleusenachsen in der Mitte der Kammern gemessen. Um die Schleuse an den Kanal anzubinden, werden die bestehenden Vorhäfen zur östlichen Seite hin verbreitert. Dadurch entstehen neue Start- und Warteplätze für Schiffe und Boote.

Weshalb soll die neue Schleuse direkt neben der bestehenden errichtet werden?

Mögliche Positionen der neuen Schleuse wurden sorgfältig geprüft, allerdings verhindern äußere Bedingungen im Schleusenumfeld, dass die neue Schleuse weiter von der bestehenden abrücken kann:

  • Verschiebung nach Osten: Es wäre notwendig, den Kanal zu verlegen, was bautechnisch aufwendig wäre, starke Eingriffe in die Natur bedeuten würde und insgesamt sehr teuer wäre.
  • Verschiebung nach Süden (ins sogenannte Oberwasser): Infolge der Baugrube für den neuen, in diesem Bereich nun tiefer gelegenen Kanal würde der umliegende Boden die alte Schleuse nicht mehr stützen, so dass die Bestandsschleuse schon während der Bauzeit der neuen Schleuse nicht mehr betrieben werden könnte.
  • Verschiebung nach Norden (ins sogenannte Unterwasser): Wegen der nahegelegenen Autobahnbrücke kommt diese Lösung nicht infrage.

Geplante Schleuse Kriegenbrunn im Luftbild Luftbild mit Planung groß zum Download

Ziele der Planung

  • Planung der neuen Schleuse so gestalten, dass der Betrieb der alten sicher und weitgehend ungestört ablaufen kann
  • Hohe Qualität des Bauwerks gewährleisten
  • Eingriffe in die Umwelt minimieren
  • Eingriff „in die Belange Dritter“ minimieren - damit ist gemeint, die Einwirkung der Planung auf Personen, Gruppen oder auch Unternehmen und Institutionen möglichst gering zu halten
  • Bei der Bauweise und beim Bauverfahren möglichst bewährte Standards einsetzen
  • Schnelle Inbetriebnahme der neuen Schleuse erreichen

Die Aufstellung umfasst beispielhaft die Ziele, an denen sich die Planung orientiert. Eine Abwägung erfolgt dann im Rahmen des baurechtlichen Genehmigungsverfahrens